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Dies ist
eine Veröffentlichung des Mainhattan-Chapters
Frankfurt/Germany ausschließlich für ihre Mitglieder und
sonstige berechtigte Besucher der Chapter-Homepage. Es
handelt sich um einen Auszug aus dem CHAPTER-HANDBOOK
GERMANY, der für die Mitgliederinformation relevant ist.
Kapitel, die
ausschließlich den Vorstand und die Officers betreffen
sind hier aus Platzgründen nicht wiedergegeben. Sie können
über den Vorstand im Original Chapter Handbook Germany
eingesehen werden.
Für die Einhaltung der
Charta gilt Folgendes
Verantwortliche:
-
Sponsoring
Dealer
-
Director
-
Alle
Officers
Dieses
Kapitel enthält:
Regularien
und Vorschriften, an die alle H.O.G.® Chapter gebunden
sind.
Einleitung
Jedes
Mitglied verpflichtet sich zur Wahrung der "Charta für
Local Chapter". Diese Charta ist für alle H.O.G.® weltweit
bindend (lediglich in der äusseren Form können sich die
Charta je nach nationalem Recht unterscheiden). Bei allen
Fragen sind die hierin enthaltenen Artikel massgebend. Für
Chapter in der Form eines eingetragenen Vereins gilt zudem
die Vereinssatzung. Es liegt in der Verantwortung des
Sponsoring Dealers sicherzustellen, dass sein Chapter alle
Anforderungen dieser Charta erfüllt. Ebenso verpflichten
sich der Director und alle weiteren Vorstandsmitglieder,
die Bestimmungen der "Charta für Local Chapter" bei allen
Geschäften und Aktivitäten zu beachten.
Chapter
Handbuch - Charta für H.O.G.® Chapters ©2004
Harley-Davidson Motor Co.
CHARTA FÜR H.O.G.®
CHAPTERS
POLICY
INHALTSVERZEICHNIS
Charta für
Local Chapter
EINLEITUNG
ARTIKEL I -
DER ZWECK
ARTIKEL II - SPONSORING
DEALER UNTERSTÜTZUNG
ARTIKEL III
- BEWERBUNG
ARTIKEL IV -
NAME
UND ANGLIEDERUNG
ARTIKEL V - CHAPTER
POSTEN
ARTIKEL VI - MITGLIEDSCHAFT
ARTIKEL VII
- BEITRÄGE
ARTIKEL VIII
- AKTIVITÄTEN
ARTIKEL IX - RUNDSCHREIBEN
ARTIKEL X -
WARENZEICHEN
ARTIKEL XI - SATZUNGEN
ARTIKEL XII
- SATZUNGSÄNDERUNGEN /
-ERWEITERUNGEN
ARTIKEL XIII
- AUSZAHLUNG DES VERMÖGENS
ARTIKEL XIV
- CHAPTER VERSICHERUNG
ARTIKEL XV - ÜBEREINSTIMMUNG MIT
DEM GESETZ
ARTIKEL XVI
- ALLGEMEINE GESCHÄFTSREGELN
.
CHARTA FÜR LOCAL CHAPTER
EINLEITUNG
Die Harley
Owners Group® (H.O.G.®) ist eine von der Harley-Davidson,
Inc.® gegründete und gesponserte Organisation. H.O.G.®
wurde eingerichtet, um den Harley-Davidson® Fans
Leistungen rund ums Motorradfahren anzubieten und um eine
enge Beziehung zwischen dem Harley-Davidson® Fahrer, dem
Harley-Davidson® Sponsoring Dealer und der Firma
Harley-Davidson, Inc.® aufzubauen.
ARTIKEL I -
DER ZWECK
Ziel des Local Chapter ist es, durch eigene Aktivitäten
und durch Ermunterung zur Teilnahme an anderen H.O.G.®
Aktivitäten, unter Berücksichtigung der
familienorientierten Philosophie, für verantwortungsvolle
Motorradveranstaltungen zu sorgen.
ARTIKEL II -
SPONSORING DEALER UNTERSTÜTZUNG
Jedes
Chapter muss von einem autorisierten Harley-Davidson®
Sponsoring Dealer unterstützt werden. Jeder Sponsoring
Dealer kann nur ein H.O.G.® Chapter unterstützen. Der
Sponsoring Dealer ist ermächtigt durchzusetzen, dass die
Tätigkeit des Chapters seinem Standard entspricht und die
Vorgaben dieser Charta erfüllt. Der Sponsoring Dealer hat
die volle Entscheidungsgewalt über den Inhalt aller
Publikationen seines Chapters und entscheidet in allen
Fragen, welche die Mitgliedschaft im Chapter betreffen.
Ferner ist es dem Sponsoring Dealer erlaubt, im Chapter
Beiträge einzufordern, die jedoch nur zur Deckung der
Verwaltungskosten verwendet werden dürfen. Für Chapter in
der Form eines eingetragenen Vereins gilt zudem die
Vereinssatzung.
ARTIKEL III
- BEWERBUNG
Um die
Billigung und somit auch die Aufnahme in die Harley Owners
Group zu erhalten, muss ein Chapter den Anforderungen der
Charta und dem Chapter-Aufnahmegesuch entsprechen.
ARTIKEL IV -
NAME UND ANGLIEDERUNG
Die Harley
Owners Group , eine Abteilung der Harley-Davidson, Inc. ,
ist die leitende Institution aller von H.O.G. genehmigten
Aktivitäten.
Jedes
regionale Chapter, das an die H.O.G. angegliedert ist, ist
eine separate und unabhängige Organisation, die ihren
Chapter-Mitgliedern Leistungen auf einer Basis gewährt,
die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet ist.
Voraussetzung für die Anerkennung als Chapter ist, dass
das Chapter von H.O.G. genehmigt ist, sich an diese Charta
und an die Verhaltensvorschriften hält, und von einem
autorisierten Harley- Davidson Sponsoring Dealer
gesponsert ist. Das angegliederte Chapter soll nach der
jeweiligen Stadt oder geographischen Region benannt
werden, in welcher sich der Sponsoring Dealer, der das
Chapter sponsert, befindet. H.O.G. behält sich das Recht
vor, Chapternamen abzulehnen.
Wenn die
H.O.G. zu dem Schluss kommt, dass ein Chapter sich nicht
an die Regeln dieser Charta hält, so kann die Anerkennung
des Chapters als eine an H.O.G. angegliederte Organisation
zurückgenommen werden. Auch Sponsoring Dealer haben das
Recht, sich von ihren Chaptern zu trennen, wodurch diese
automatisch auch ihre Anerkennung als H.O.G. angegliederte
Organisation verlieren.
ARTIKEL V -
CHAPTER POSTEN
(OFFICERS)
Das H.O.G.
Büro fordert die Besetzung der folgenden Posten: Director,
Assistant Director, Treasurer, Secretary und Sponsoring
Director. Weitere Posten können bei Bedarf vergeben
werden.
Vorstandsmitglieder können mehrere Posten im
Chapter bekleiden.
1.
Sponsoring Dealer:
Der
Sponsoring Dealer nimmt den Posten des Sponsoring
Directors ein und kann zudem beliebige andere Posten
einschliesslich der entsprechenden Zuständigkeiten im
Chapter bekleiden. Der Sponsoring Dealer ist ermächtigt,
das Chapter nach seinem Ermessen zu führen und muss H.O.G.
gegenüber gewährleisten, dass das Chapter diese Satzung
und die allgemeine Zielsetzung einhält. Er kann ausserdem
die Auswahlkriterien und die Amtszeit für Posten innerhalb
seines Chapters festlegen (für Chapter in der Form eines
eingetragenen Vereins gilt für die Amtsführung des
Sponsoring Dealers und hinsichtlich der Auswahlkriterien
und der Amtszeit die Vereinssatzung).
2.
Director:
Der Director
sorgt für die Einhaltung dieser Satzung und bestehender
Nebenregelungen; er nimmt an internationalen
Chapter-Treffen teil und koordiniert die Aufgaben der
Chapter Officer. Ihm obliegt ferner die Leitung der
Treffen seines Chapters.
3.
Assistant Director:
Der
Assistant Director unterstützt den Vorsitzenden bei der
Ausübung seiner Pflichten und ist verantwortlich für die
Einführung neuer Mitglieder, Mitgliederbindung und um den
Chapter-Mitgliedern Information über H.O.G. Programme zu
vermitteln.
4.
Treasurer:
Der
Treasurer sammelt die Zahlungen ein, schüttet Fonds aus,
erstattet den Mitgliedern auf Anfrage, bzw. bei Bedarf,
Bericht über die finanziellen Transaktionen und gibt H.O.G.
einen jährlichen Finanzbericht ab.
5.
Secretary:
Der
Secretary ist für administrative Aufgaben des Chapters
zuständig. Er wacht über den Posten des Membership Officer,
falls vorhanden, und dass alle Chapter-Mitglieder
gleichzeitig auch H.O.G. Mitglieder sind. Er verwaltet die
Mitgliedschaftsanträge und sendet H.O.G. jährlich das
Chapter Info-Formular sowie andere von H.O.G. angeforderte
Berichte.
6.
Die Pflichten und Verantwortungen der fakultativen
Officers sind wie folgt:
A.
Activities Officer:
Der
Activities Officer kümmert sich um die Planung und
Durchführung von Freizeitaktivitäten.
B.
L.O.H. Officer® Beauftragter:
Ein L.O.H.®
Beauftragter ermutigt Frauen zur aktiven Teilnahme an
Chapter-Aktivitäten.
C.
Road Captain:
Der Road
Captain arbeitet Strecken für Chapter-Ausfahrten aus.
D.
Editor :
Der Editor
organisiert Unterlagen für das Chapter, z. B.
Rundschreiben, Pressemitteilungen etc., die vor der
Veröffentlichung zunächst vom Sponsor/Sponsoring Dealer
freigegeben werden müssen. Er untersteht einer
Informationspflicht gegenüber der H.O.G.®
E.
Safety Officer:
Der Safety
Officer kümmert sich um Informationen hinsichtlich
Fahrertrainings für Chapter-Mitglieder.
F.
Photographer:
Der
Photographer kümmert sich um Chapter-Fotos für
Rundschreiben, Chapter-Alben etc.
G.
Historian:
Der
Historian erstellt eine schriftliche Chronik der
Chapter-Aktivitäten, der Mitgliederzahlen etc.
H.
Membership Officer:
Der
Membership Officer wacht darüber, dass alle
Chapter-Mitglieder gleichzeitig auch H.O.G.- Mitglieder
sind und eine unterschriebene Kopie des Chapter
Anmeldeformulars für jedes Mitglied für jedes Jahr
archiviert ist. Er verwaltet die Chapter Mitgliederliste
und leitet die aktualisierte Chapter Mitgliederliste alle
3 Monate an das H.O.G. Büro weiter oder pflegt sie im
Bereich "Chapter Business" von www.members.hog.com.
I.
Webmaster:
Der
Webmaster ist für das Sammeln und die Organisation von
Material für die Chapter Website zuständig und muss vor
der Veröffentlichung die Zustimmung durch den Händler
einholen.
ARTIKEL VI -
MITGLIEDSCHAFT
Alle
Mitglieder der Harley Owners Group® dürfen jedem
angeschlossenen Chapter beitreten. Das Erlöschen der
Mitgliedschaft bei H.O.G. führt automatisch zum Erlöschen
der Mitgliedschaft im Chapter. Es liegt in der
Verantwortung des jeweiligen Chapters, sicherzustellen,
dass alle Mitglieder gleichzeitig auch Mitglieder bei
H.O.G. sind. Sehr bald können 2 gewählte Officers die
Mitgliedschaft der Chapter Mitglieder selber in hog.com
prüfen. Die Mitgliedschaft in der H.O.G.® wird (in
Zusammenarbeit mit H.O.G.®) nach Aufforderung, mindestens
jedoch einmal jährlich geprüft. Personen, welche die
Mitgliedschaft oder deren Verlängerung bei einem Chapter
beantragen, müssen ausserdem ihre H.O.G. Mitgliedschaft
nachweisen. Wenn das Verhalten eines
Mitglieds
nach Ansicht des Sponsoring Dealers unangemessen ist, kann
die Mitgliedschaft ausgesetzt oder aufgehoben werden. Für
Chapter in der Form eines eingetragenen Vereins gilt
bezüglich der Aussetzung und Aufhebung der Mitgliedschaft
die Vereinssatzung.
ARTIKEL VII
- BEITRÄGE
1. Die
Chapters dürfen nicht auf das Erzielen von Gewinnen
ausgerichtet sein. Wenn der Sponsoring Dealer es für
notwendig erachtet, können Beiträge ausschliesslich für
Verwaltungs-aufgaben des Chapters verwendet werden. Für
Chapter in der Form eines eingetragenen Vereins gilt
bezüglich der Beiträge die Vereinssatzung.
2. Zur
Stärkung der Finanzen können Veranstaltungen initiiert
werden, oder auch Spenden-aktionen für wohltätige Zwecke.
Der Sponsoring Dealer muss diese genehmigen.
ARTIKEL VIII
- AKTIVITÄTEN
Chapter-Veranstaltungen liegen in der alleinigen
Verantwortung des Chapters. Dazu gehören
familienorientierte Unternehmungen, die ein positives Bild
des Motorradsports abgeben und für die
Chapter-Mitgliedschaft werben.
ARTIKEL IX -
RUNDSCHREIBEN
Rundschreiben und Veranstaltungsmitteilungen müssen den
Namen des Chapters tragen. Jede Veröffentlichung - sei sie
in gedruckter, audiovisueller oder elektronischer Form -
muss vom Sponsoring Dealer freigegeben werden. Wenn
Rundschreiben oder Veranstaltungsmitteilungen nach Ansicht
von H.O.G. im Widerspruch zur familienorientierten
Philosophie und / oder Ziel-setzungen von H.O.G. stehen,
kann die Anerkennung des Chapters als H.O.G. Chapter
aberkannt werden. Eine Kopie aller Rundschreiben und
Veranstaltungsmitteilungen ist an den H.O.G. Manager zu
senden.
ARTIKEL X -
WARENZEICHEN
1. Die
Warenzeichen H.O.G. , HOG , HARLEY OWNERS GROUP , L.O.H. ,
Ladies of Harley , sowie die folgenden Logos (die "H.O.G.
Warenzeichen") gehören zu den vielen Warenzeichen der
Harley-Davidson Motor Company und die Warenzeichen dürfen
in keiner Weise verändert oder in Kombination mit anderen
Schriftzügen oder Grafiken verwendet werden.
2. Die
Warenzeichen dürfen nur solange verwendet werden, wie die
Charta des Chapters gültig ist. In Zukunft wird jedes
Chapter in Europa ein Abkommen über die Lizenz für die
Nutzung der
Warenzeichen mit H.O.G. abschliessen, separat von der
Charta des Chapters.
3. Diese
H.O.G. Warenzeichen dürfen ausschließlich auf
Schriftstücken, die sich auf Aktivitäten des
Chapters
beziehen. in Verbindung mit dem offiziellen Namen des
Chapters verwendet werden.
4. Das
gegenwärtige H.O.G. Logo erscheint nur zusammen mit dem
offiziellen Namen des Chapters.
Dieser offizielle Name des Chapters muss über dem H.O.G.
Logo und innerhalb des
offiziellen
H.O.G. Chapter Aufnähers, wie unten dargestellt,
abgebildet werden.
5. Bei
Verwendung der Warenzeichen für andere Zwecke als
Rundschreiben und Veranstaltungs-mitteilungen ist zunächst
die Zustimmung einzuholen. T-Shirts, Anstecknadeln und
alle anderen Gegenstände dürfen nur durch autorisierte
Lizenznehmer der Harley- Davidson Motor Company
hergestellt und über den Sponsoring Dealer oder über H.O.G.
eingekauft werden. Alle
übrigen
Gegenstände
beschränken sich auf die vom H.O.G. Büro freigegebenen.
6. Die H.O.G.
Warenzeichen dürfen nur so lange verwendet werden, wie
sich das Chapter in Übereinstimmung mit den Zielsetzungen
der Harley Owners Group gemäss dieser Satzung befindet.
H.O.G. kann das Recht auf Verwendung der Warenzeichen nach
eigenem Ermessen mit einer Ankündigungszeit von 30 Tagen
schriftlich kündigen. Das Chapter verwendet die
Warenzeichen vom Zeitpunkt des Inkrafttretens an nicht
weiter.
In der
Zukunft wird Harley-Davidson Europe mit jedem europäischen
Chapter einen eigenen abschließenden Lizenzvertrag über
die Nutzung der Warenzeichenrechte abschließen.
7. Das
Chapter unterstützt die Harley-Davidson Europe auf
begründeten Wunsch bei der Wahrung der H.O.G. Warenzeichen
im Gebiet des Chapters.
ARTIKEL XI -
SATZUNGEN
1. Nach
Genehmigung dieser Charta gilt sie als verbindliche
Grundlage des Chapters und muss
deshalb
allen Mitgliedern zugänglich sein.
2.
Satzungen der Chapter in der Form eingetragener Vereine
werden ergänzt durch die Artikel der
Charta. Im Konfliktfall zwischen
der Satzung und der Charta gehen die Regelungen der
Satzung vor. Der Sponsoring Dealer und das H.O.G. Büro
müssen alle Verordnungen vor ihrer Veröffentlichung und
vor Inkrafttreten genehmigen. Nach dem Beschluss neuer
Verordnungen müssen diese umgehend dem Sponsoring Dealer,
dem H.O.G. Büro sowie allen Mitgliedern zugänglich gemacht
werden.
ARTIKEL XII
- SATZUNGSÄNDERUNGEN / ERWEITERUNGEN
H.O.G. hat
das alleinige Recht, diese Charta jederzeit entsprechend
neuer Anforderungen oder zur Anpassung an nationale
gesetzliche Regelungen abzuändern.
ARTIKEL XIII
- AUSZAHLUNG DES VERMÖGENS
Im Falle der
Auflösung des Chapters, geht das gesamte Vermögen sowie
andere Besitzstände -nach Zahlung aller offenen
Aussenstände - an eine oder mehrere wohltätige
Organisationen , die als solche von den Gesetzregelungen
des jeweiligen Landes anerkannt werden. Unter keinen
Bedingungen werden Gelder oder Sachwerte an den Director,
Vorstandsmitglieder oder andere Personen verteilt.
ARTIKEL XIV
- CHAPTER VERSICHERUNG
Jedes
Chapter stellt trotz seiner Verbindung zur H.O.G.® eine
eigene juristische Person dar, die für ihre Handlungen
voll verantwortlich ist. Alle Mitglieder und deren Gäste
nehmen freiwillig und auf eigenes Risiko an Chapter
Aktivitäten teil. Weder die Sponsoring Dealer, noch die
H.O.G.® oder die Harley-Davidson® Motor Company und deren
Bedienstete können für mögliche entstandene materielle,
körperliche oder seelische Schäden haftbar gemacht werden.
ARTIKEL XV -
NATIONALE UND ÖRTLICHE GESETZE
Sollten ein
oder mehrere Abschnitte dieser Charta im Widerspruch zu
den örtlichen Gesetzen stehen, werden diese Teile aus der
Charta gestrichen; die verbleibenden Artikel und
Bestimmungen behalten dabei ihre volle Gültigkeit.
ARTIKEL XVI
- ALLGEMEINE GESCHÄFTSREGELN
1.
Befristung oder Zurücknahme der Unterstützung durch
den Sponsoring Dealer:
Im Falle der
einseitigen Aufkündigung der Unterstützung durch den
Sponsor/Sponsoring Dealer ist folgendes geboten:
-
Der
Sponsoring Dealer muss den H.O.G.® Manager 15 Tage vor
der Mitteilung an das Chapter über seine Absichten
informieren. Dies kann telefonisch, per E-Mail oder Fax
geschehen.
-
Der
Sponsoring Dealer muss das Chapter schriftlich über das
Auslaufen, bzw. die sofortige
Aufkündigung
der Unterstützung sowie über die Gründe für sein Vorgehen
informieren. Die
Mitteilung wird 15 Tage nach Erhalt wirksam. Eine Kopie
des Schreibens geht an den H.O.G.
Europe Team Director.
-
Jeder
darauffolgende Charta-Antrag von einer Gruppe, die durch
den ehemaligen
Sponsoring Dealer unterstützt wird, ruht für
mindestens drei Monate nach der Befristung oder
Zurücknahme der Unterstützung durch den Sponsoring
Dealer der vorhergehenden Gruppe.
2. Chapter
Aktivitäten und Veranstaltungsarten:
-
Ein
Chapter sollte angeben, ob Veranstaltungen "offen",
"geschlossen" oder "nur für Mitglieder" sind.
-
Geschlossene Aktivitäten sind Aktivitäten, die
ausschliesslich den Chapter Mitgliedern und einem Gast
pro Mitglied offen stehen.
-
Mitgliederveranstaltungen sind Aktivitäten, die
ausschliesslich H.O.G. Mitgliedern offenstehen.
-
An offenen
Veranstaltungen können Chapter-Mitglieder, H.O.G.
Mitglieder und auf Wunsch auch andere Gäste teilnehmen.
3.
Chapter
Mitgliedschaft:
Eine Chapter Mitgliedschaft kann durch den Sponsoring
Dealer jederzeit ausgesetzt oder
aufgelöst
werden. Hierzu ist folgendes zu beachten:
-
Das
Mitglied muss über die Auflösung der Chapter
Mitgliedschaft und die Gründe, die dazu führten,
schriftlich informiert werden.
-
Der
Chapter Mitgliedsbeitrag für das laufende Jahr wird
zurückerstattet.
-
Der H.O.G.
Manager erhält eine Kopie des Kündigungsschreibens.
-
Für
Chapter in der Form eines eingetragenen Vereins gilt
bezüglich der Aussetzung und Aufhebung der
Mitgliedschaft die Vereinssatzung.
4.
Newsletter:
Der
Newsletter kann in gedruckter Form erscheinen, um die
Mitglieder über Chapter Aktivitäten zu informieren; dies
können Postkarten, Flugblätter, mehrseitige Publikationen
usw. sein. Alle aufgeführten Zusammenkünfte müssen den
Vermerk enthalten, ob es sich um offene Veranstaltungen,
um Mitgliederveranstaltungen oder um geschlossene
Veranstaltungen handelt.
5. Chapter
Status:
Jedes
Chapter, dass keine Veranstaltungen organisiert oder keine
Newsletters veröffentlicht,
kann seine
Anerkennung als Chapter des H.O.G. verlieren.
6.
Mitgliedsbeitrag:
Der
jährliche Chapter -Mitgliedsbeitrag darf nicht mehr als 50
Euro pro Mitglied betragen.
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