MAINHATTAN-CHAPTER GERMANY
 

H.O.G. Charta

 

Dies ist eine Veröffentlichung des Mainhattan-Chapters Frankfurt/Germany ausschließlich für ihre Mitglieder und sonstige berechtigte Besucher der Chapter-Homepage. Es handelt sich um einen Auszug aus dem CHAPTER-HANDBOOK GERMANY, der für die Mitgliederinformation relevant ist.

Kapitel, die ausschließlich den Vorstand und die Officers betreffen sind hier aus Platzgründen nicht wiedergegeben. Sie können über den Vorstand im Original Chapter Handbook Germany eingesehen werden.

Für die Einhaltung der Charta gilt Folgendes

Verantwortliche:

-          Sponsoring Dealer

-          Director

-          Alle Officers

Dieses Kapitel enthält:

Regularien und Vorschriften, an die alle H.O.G.® Chapter gebunden sind.

Einleitung

Jedes Mitglied verpflichtet sich zur Wahrung der "Charta für Local Chapter". Diese Charta ist für alle H.O.G.® weltweit bindend (lediglich in der äusseren Form können sich die Charta je nach nationalem Recht unterscheiden). Bei allen Fragen sind die hierin enthaltenen Artikel massgebend. Für Chapter in der Form eines eingetragenen Vereins gilt zudem die Vereinssatzung. Es liegt in der Verantwortung des Sponsoring Dealers sicherzustellen, dass sein Chapter alle Anforderungen dieser Charta erfüllt. Ebenso verpflichten sich der Director und alle weiteren Vorstandsmitglieder, die Bestimmungen der "Charta für Local Chapter" bei allen Geschäften und Aktivitäten zu beachten.

Chapter Handbuch - Charta für H.O.G.® Chapters ©2004 Harley-Davidson Motor Co.

CHARTA FÜR H.O.G.® CHAPTERS

POLICY

INHALTSVERZEICHNIS

Charta für Local Chapter                                                                       

EINLEITUNG                                                                                       

ARTIKEL I -              DER ZWECK                                                          

ARTIKEL II -           SPONSORING DEALER UNTERSTÜTZUNG        

ARTIKEL III -            BEWERBUNG                                        

ARTIKEL IV -           NAME UND ANGLIEDERUNG                            

ARTIKEL V -            CHAPTER POSTEN                                                  

ARTIKEL VI -          MITGLIEDSCHAFT                                                  

ARTIKEL VII -         BEITRÄGE                                                            

ARTIKEL VIII -        AKTIVITÄTEN                                                       

ARTIKEL IX -          RUNDSCHREIBEN                                                   

ARTIKEL X -            WARENZEICHEN                                                    

ARTIKEL XI -           SATZUNGEN                                                          

ARTIKEL XII -         SATZUNGSÄNDERUNGEN / -ERWEITERUNGEN   

ARTIKEL XIII -        AUSZAHLUNG DES VERMÖGENS                      

ARTIKEL XIV -         CHAPTER VERSICHERUNG                              

ARTIKEL XV -          ÜBEREINSTIMMUNG MIT DEM GESETZ                      

ARTIKEL XVI -         ALLGEMEINE GESCHÄFTSREGELN .

CHARTA FÜR LOCAL CHAPTER

EINLEITUNG

Die Harley Owners Group® (H.O.G.®) ist eine von der Harley-Davidson, Inc.® gegründete und gesponserte Organisation. H.O.G.® wurde eingerichtet, um den Harley-Davidson® Fans Leistungen rund ums Motorradfahren anzubieten und um eine enge Beziehung zwischen dem Harley-Davidson® Fahrer, dem Harley-Davidson® Sponsoring Dealer und der Firma Harley-Davidson, Inc.® aufzubauen.

ARTIKEL I - DER ZWECK

Ziel des Local Chapter ist es, durch eigene Aktivitäten und durch Ermunterung zur Teilnahme an anderen H.O.G.® Aktivitäten, unter Berücksichtigung der familienorientierten Philosophie, für verantwortungsvolle Motorradveranstaltungen zu sorgen.

ARTIKEL II - SPONSORING DEALER UNTERSTÜTZUNG

Jedes Chapter muss von einem autorisierten Harley-Davidson® Sponsoring Dealer unterstützt werden. Jeder Sponsoring Dealer kann nur ein H.O.G.® Chapter unterstützen. Der Sponsoring Dealer ist ermächtigt durchzusetzen, dass die Tätigkeit des Chapters seinem Standard entspricht und die Vorgaben dieser Charta erfüllt. Der Sponsoring Dealer hat die volle Entscheidungsgewalt über den Inhalt aller Publikationen seines Chapters und entscheidet in allen Fragen, welche die Mitgliedschaft im Chapter betreffen. Ferner ist es dem Sponsoring Dealer erlaubt, im Chapter Beiträge einzufordern, die jedoch nur zur Deckung der Verwaltungskosten verwendet werden dürfen. Für Chapter in der Form eines eingetragenen Vereins gilt zudem die Vereinssatzung.

ARTIKEL III - BEWERBUNG

Um die Billigung und somit auch die Aufnahme in die Harley Owners Group zu erhalten, muss ein Chapter den Anforderungen der Charta und dem Chapter-Aufnahmegesuch entsprechen.

ARTIKEL IV - NAME UND ANGLIEDERUNG

Die Harley Owners Group , eine Abteilung der Harley-Davidson, Inc. , ist die leitende Institution aller von H.O.G. genehmigten Aktivitäten.

Jedes regionale Chapter, das an die H.O.G. angegliedert ist, ist eine separate und unabhängige Organisation, die ihren Chapter-Mitgliedern Leistungen auf einer Basis gewährt, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet ist.

Voraussetzung für die Anerkennung als Chapter ist, dass das Chapter von H.O.G. genehmigt ist, sich an diese Charta und an die Verhaltensvorschriften hält, und von einem autorisierten Harley- Davidson Sponsoring Dealer gesponsert ist. Das angegliederte Chapter soll nach der jeweiligen Stadt oder geographischen Region benannt werden, in welcher sich der Sponsoring Dealer, der das Chapter sponsert, befindet. H.O.G. behält sich das Recht vor, Chapternamen abzulehnen.

Wenn die H.O.G. zu dem Schluss kommt, dass ein Chapter sich nicht an die Regeln dieser Charta hält, so kann die Anerkennung des Chapters als eine an H.O.G. angegliederte Organisation zurückgenommen werden. Auch Sponsoring Dealer haben das Recht, sich von ihren Chaptern zu trennen, wodurch diese automatisch auch ihre Anerkennung als H.O.G. angegliederte Organisation verlieren.

ARTIKEL V - CHAPTER POSTEN  (OFFICERS)

Das H.O.G. Büro fordert die Besetzung der folgenden Posten: Director, Assistant Director, Treasurer, Secretary und Sponsoring Director. Weitere Posten können bei Bedarf vergeben

werden.  Vorstandsmitglieder können mehrere Posten im Chapter bekleiden.

1.     Sponsoring Dealer:

Der Sponsoring Dealer nimmt den Posten des Sponsoring Directors ein und kann zudem beliebige andere Posten einschliesslich der entsprechenden Zuständigkeiten im Chapter bekleiden. Der Sponsoring Dealer ist ermächtigt, das Chapter nach seinem Ermessen zu führen und muss H.O.G. gegenüber gewährleisten, dass das Chapter diese Satzung und die allgemeine Zielsetzung einhält. Er kann ausserdem die Auswahlkriterien und die Amtszeit für Posten innerhalb seines Chapters festlegen (für Chapter in der Form eines eingetragenen Vereins gilt für die Amtsführung des Sponsoring Dealers und hinsichtlich der Auswahlkriterien und der Amtszeit die Vereinssatzung).

2.     Director:

Der Director sorgt für die Einhaltung dieser Satzung und bestehender Nebenregelungen; er nimmt an internationalen Chapter-Treffen teil und koordiniert die Aufgaben der Chapter Officer. Ihm obliegt ferner die Leitung der Treffen seines Chapters.

3.     Assistant Director:

Der Assistant Director unterstützt den Vorsitzenden bei der Ausübung seiner Pflichten und ist verantwortlich für die Einführung neuer Mitglieder, Mitgliederbindung und um den Chapter-Mitgliedern Information über H.O.G. Programme zu vermitteln.

4.     Treasurer:

Der Treasurer sammelt die Zahlungen ein, schüttet Fonds aus, erstattet den Mitgliedern auf Anfrage, bzw. bei Bedarf, Bericht über die finanziellen Transaktionen und gibt H.O.G. einen jährlichen Finanzbericht ab.

5.     Secretary:

Der Secretary ist für administrative Aufgaben des Chapters zuständig. Er wacht über den Posten des Membership Officer, falls vorhanden, und dass alle Chapter-Mitglieder gleichzeitig auch H.O.G. Mitglieder sind. Er verwaltet die Mitgliedschaftsanträge und sendet H.O.G. jährlich das Chapter Info-Formular sowie andere von H.O.G. angeforderte Berichte.

6.     Die Pflichten und Verantwortungen der fakultativen Officers sind wie folgt:

A.     Activities Officer:

Der Activities Officer kümmert sich um die Planung und Durchführung von Freizeitaktivitäten.

B.     L.O.H. Officer® Beauftragter:

Ein L.O.H.® Beauftragter ermutigt Frauen zur aktiven Teilnahme an Chapter-Aktivitäten.

C.     Road Captain:

Der Road Captain arbeitet Strecken für Chapter-Ausfahrten aus.

D.    Editor :

Der Editor organisiert Unterlagen für das Chapter, z. B. Rundschreiben, Pressemitteilungen etc., die vor der Veröffentlichung zunächst vom Sponsor/Sponsoring Dealer freigegeben werden müssen. Er untersteht einer Informationspflicht gegenüber der H.O.G.®

E.     Safety Officer:

Der Safety Officer kümmert sich um Informationen hinsichtlich Fahrertrainings für Chapter-Mitglieder.   

F.     Photographer:

Der Photographer kümmert sich um Chapter-Fotos für Rundschreiben, Chapter-Alben etc.

G.    Historian:

Der Historian erstellt eine schriftliche Chronik der Chapter-Aktivitäten, der Mitgliederzahlen etc.

H.    Membership Officer:

Der Membership Officer wacht darüber, dass alle Chapter-Mitglieder gleichzeitig auch H.O.G.- Mitglieder sind und eine unterschriebene Kopie des Chapter Anmeldeformulars für jedes Mitglied für jedes Jahr archiviert ist. Er verwaltet die Chapter Mitgliederliste und leitet die aktualisierte Chapter Mitgliederliste alle 3 Monate an das H.O.G. Büro weiter oder pflegt sie im Bereich "Chapter Business" von www.members.hog.com.

I.      Webmaster:

Der Webmaster ist für das Sammeln und die Organisation von Material für die Chapter Website zuständig und muss vor der Veröffentlichung die Zustimmung durch den Händler einholen.

ARTIKEL VI - MITGLIEDSCHAFT

Alle Mitglieder der Harley Owners Group® dürfen jedem angeschlossenen Chapter beitreten. Das Erlöschen der Mitgliedschaft bei H.O.G. führt automatisch zum Erlöschen der Mitgliedschaft im Chapter. Es liegt in der Verantwortung des jeweiligen Chapters, sicherzustellen, dass alle Mitglieder gleichzeitig auch Mitglieder bei H.O.G. sind. Sehr bald können 2 gewählte Officers die Mitgliedschaft der Chapter Mitglieder selber in hog.com prüfen. Die Mitgliedschaft in der H.O.G.® wird (in Zusammenarbeit mit H.O.G.®) nach Aufforderung, mindestens jedoch einmal jährlich geprüft. Personen, welche die Mitgliedschaft oder deren Verlängerung bei einem Chapter beantragen, müssen ausserdem ihre H.O.G. Mitgliedschaft nachweisen. Wenn das Verhalten eines Mitglieds nach Ansicht des Sponsoring Dealers unangemessen ist, kann die Mitgliedschaft ausgesetzt oder aufgehoben werden. Für Chapter in der Form eines eingetragenen Vereins gilt bezüglich der Aussetzung und Aufhebung der Mitgliedschaft die Vereinssatzung.

ARTIKEL VII - BEITRÄGE

1. Die Chapters dürfen nicht auf das Erzielen von Gewinnen ausgerichtet sein. Wenn der Sponsoring Dealer es für notwendig erachtet, können Beiträge ausschliesslich für Verwaltungs-aufgaben des Chapters verwendet werden. Für Chapter in der Form eines eingetragenen Vereins gilt bezüglich der Beiträge die Vereinssatzung.

2. Zur Stärkung der Finanzen können Veranstaltungen initiiert werden, oder auch Spenden-aktionen für wohltätige Zwecke. Der Sponsoring Dealer muss diese genehmigen.

ARTIKEL VIII - AKTIVITÄTEN

Chapter-Veranstaltungen liegen in der alleinigen Verantwortung des Chapters. Dazu gehören familienorientierte Unternehmungen, die ein positives Bild des Motorradsports abgeben und für die Chapter-Mitgliedschaft werben.

ARTIKEL IX - RUNDSCHREIBEN

Rundschreiben und Veranstaltungsmitteilungen müssen den Namen des Chapters tragen. Jede Veröffentlichung - sei sie in gedruckter, audiovisueller oder elektronischer Form - muss vom Sponsoring Dealer freigegeben werden. Wenn Rundschreiben oder Veranstaltungsmitteilungen nach Ansicht von H.O.G. im Widerspruch zur familienorientierten Philosophie und / oder Ziel-setzungen von H.O.G. stehen, kann die Anerkennung des Chapters als H.O.G. Chapter aberkannt werden. Eine Kopie aller Rundschreiben und Veranstaltungsmitteilungen ist an den H.O.G. Manager zu senden.

ARTIKEL X - WARENZEICHEN

1. Die Warenzeichen H.O.G. , HOG , HARLEY OWNERS GROUP , L.O.H. , Ladies of Harley , sowie die folgenden Logos (die "H.O.G. Warenzeichen") gehören zu den vielen Warenzeichen der Harley-Davidson Motor Company und die Warenzeichen dürfen in keiner Weise verändert oder in Kombination mit anderen Schriftzügen oder Grafiken verwendet werden.

2. Die Warenzeichen dürfen nur solange verwendet werden, wie die Charta des Chapters gültig ist. In Zukunft wird jedes Chapter in Europa ein Abkommen über die Lizenz für die Nutzung der Warenzeichen mit H.O.G. abschliessen, separat von der Charta des Chapters.

3. Diese H.O.G. Warenzeichen dürfen ausschließlich auf Schriftstücken, die sich auf Aktivitäten des Chapters beziehen. in Verbindung mit dem offiziellen Namen des Chapters verwendet werden.

4. Das gegenwärtige H.O.G. Logo erscheint nur zusammen mit dem offiziellen Namen des Chapters.  
Dieser offizielle Name des Chapters muss über dem H.O.G. Logo und innerhalb des
offiziellen H.O.G. Chapter Aufnähers, wie unten dargestellt, abgebildet werden.

5. Bei Verwendung der Warenzeichen für andere Zwecke als Rundschreiben und Veranstaltungs-mitteilungen ist zunächst die Zustimmung einzuholen. T-Shirts, Anstecknadeln und alle anderen Gegenstände dürfen nur durch autorisierte Lizenznehmer der Harley- Davidson Motor Company hergestellt und über den Sponsoring Dealer oder über H.O.G. eingekauft werden. Alle 
übrigen
Gegenstände beschränken sich auf die vom H.O.G. Büro freigegebenen.

6. Die H.O.G. Warenzeichen dürfen nur so lange verwendet werden, wie sich das Chapter in Übereinstimmung mit den Zielsetzungen der Harley Owners Group gemäss dieser Satzung befindet. 
H.O.G. kann das Recht auf Verwendung der Warenzeichen nach eigenem Ermessen mit einer Ankündigungszeit von 30 Tagen schriftlich kündigen. Das Chapter verwendet die Warenzeichen vom Zeitpunkt des Inkrafttretens an nicht weiter.

In der Zukunft wird Harley-Davidson Europe mit jedem europäischen Chapter einen eigenen abschließenden Lizenzvertrag über die Nutzung der Warenzeichenrechte abschließen.

7. Das Chapter unterstützt die Harley-Davidson Europe auf begründeten Wunsch bei der Wahrung der H.O.G. Warenzeichen im Gebiet des Chapters.

ARTIKEL XI - SATZUNGEN

1.   Nach Genehmigung dieser Charta gilt sie als verbindliche Grundlage des Chapters und muss   
deshalb allen Mitgliedern zugänglich sein.

2.  Satzungen der Chapter in der Form eingetragener Vereine werden ergänzt durch die Artikel der 
     Charta. Im Konfliktfall zwischen der Satzung und der Charta gehen die Regelungen der Satzung vor. Der Sponsoring Dealer und das H.O.G. Büro müssen alle Verordnungen vor ihrer Veröffentlichung und vor Inkrafttreten genehmigen. Nach dem Beschluss neuer Verordnungen müssen diese umgehend dem Sponsoring Dealer, dem H.O.G. Büro sowie allen Mitgliedern zugänglich gemacht werden.

ARTIKEL XII - SATZUNGSÄNDERUNGEN / ERWEITERUNGEN

H.O.G. hat das alleinige Recht, diese Charta jederzeit entsprechend neuer Anforderungen oder zur Anpassung an nationale gesetzliche Regelungen abzuändern.

ARTIKEL XIII - AUSZAHLUNG DES VERMÖGENS

Im Falle der Auflösung des Chapters, geht das gesamte Vermögen sowie andere Besitzstände -nach Zahlung aller offenen Aussenstände - an eine oder mehrere wohltätige Organisationen , die als solche von den Gesetzregelungen des jeweiligen Landes anerkannt werden. Unter keinen Bedingungen werden Gelder oder Sachwerte an den Director, Vorstandsmitglieder oder andere Personen verteilt.

ARTIKEL XIV - CHAPTER VERSICHERUNG

Jedes Chapter stellt trotz seiner Verbindung zur H.O.G.® eine eigene juristische Person dar, die für ihre Handlungen voll verantwortlich ist. Alle Mitglieder und deren Gäste nehmen freiwillig und auf eigenes Risiko an Chapter Aktivitäten teil. Weder die Sponsoring Dealer, noch die H.O.G.® oder die Harley-Davidson® Motor Company und deren Bedienstete können für mögliche entstandene materielle, körperliche oder seelische Schäden haftbar gemacht werden.

ARTIKEL XV - NATIONALE UND ÖRTLICHE GESETZE

Sollten ein oder mehrere Abschnitte dieser Charta im Widerspruch zu den örtlichen Gesetzen stehen, werden diese Teile aus der Charta gestrichen; die verbleibenden Artikel und Bestimmungen behalten dabei ihre volle Gültigkeit.

ARTIKEL XVI - ALLGEMEINE GESCHÄFTSREGELN

1. Befristung oder Zurücknahme der Unterstützung durch den Sponsoring Dealer:

Im Falle der einseitigen Aufkündigung der Unterstützung durch den Sponsor/Sponsoring Dealer ist folgendes geboten:

  1. Der Sponsoring Dealer muss den H.O.G.® Manager 15 Tage vor der Mitteilung an das Chapter über seine Absichten informieren. Dies kann telefonisch, per E-Mail oder Fax geschehen.
  2. Der Sponsoring Dealer muss das Chapter schriftlich über das Auslaufen, bzw. die sofortige

Aufkündigung der Unterstützung sowie über die Gründe für sein Vorgehen informieren. Die
           Mitteilung wird 15 Tage nach Erhalt wirksam. Eine Kopie des Schreibens geht an den H.O.G. 
           Europe Team Director.

  1. Jeder darauffolgende Charta-Antrag von einer Gruppe, die durch den ehemaligen    Sponsoring Dealer unterstützt wird, ruht für mindestens drei Monate nach der Befristung oder Zurücknahme der Unterstützung durch den Sponsoring Dealer der vorhergehenden Gruppe.

2. Chapter Aktivitäten und Veranstaltungsarten:

  1. Ein Chapter sollte angeben, ob Veranstaltungen "offen", "geschlossen" oder "nur für Mitglieder" sind.
  2. Geschlossene Aktivitäten sind Aktivitäten, die ausschliesslich den Chapter Mitgliedern und einem Gast pro Mitglied offen stehen.
  3. Mitgliederveranstaltungen sind Aktivitäten, die ausschliesslich H.O.G. Mitgliedern offenstehen.
  4. An offenen Veranstaltungen können Chapter-Mitglieder, H.O.G. Mitglieder und auf Wunsch auch andere Gäste teilnehmen.

3.  Chapter Mitgliedschaft:
Eine Chapter Mitgliedschaft kann durch den Sponsoring Dealer jederzeit ausgesetzt oder
aufgelöst werden. Hierzu ist folgendes zu beachten:

  1. Das Mitglied muss über die Auflösung der Chapter Mitgliedschaft und die Gründe, die dazu führten, schriftlich informiert werden.
  2. Der Chapter Mitgliedsbeitrag für das laufende Jahr wird zurückerstattet.
  3. Der H.O.G. Manager erhält eine Kopie des Kündigungsschreibens.
  4. Für Chapter in der Form eines eingetragenen Vereins gilt bezüglich der Aussetzung und Aufhebung der Mitgliedschaft die Vereinssatzung.

4. Newsletter:

Der Newsletter kann in gedruckter Form erscheinen, um die Mitglieder über Chapter Aktivitäten zu informieren; dies können Postkarten, Flugblätter, mehrseitige Publikationen usw. sein. Alle aufgeführten Zusammenkünfte müssen den Vermerk enthalten, ob es sich um offene Veranstaltungen, um Mitgliederveranstaltungen oder um geschlossene Veranstaltungen handelt.

5. Chapter Status:

Jedes Chapter, dass keine Veranstaltungen organisiert oder keine Newsletters veröffentlicht, kann seine Anerkennung als Chapter des H.O.G. verlieren.

   

6. Mitgliedsbeitrag:

Der jährliche Chapter -Mitgliedsbeitrag darf nicht mehr als 50 Euro pro Mitglied betragen.

 

     
 
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